OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.03.2000
2 UF 241/99
Normen:
BGB § 1372 § 1376 ;
Fundstellen:
FuR 2001, 523

Maßgeblicher Zeitpunkt für Zugewinnausgleich

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2000 - Aktenzeichen 2 UF 241/99

DRsp Nr. 2005/7354

Maßgeblicher Zeitpunkt für Zugewinnausgleich

Maßgeblicher Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist der Stichtag des Scheidungsantrags auch dann, wenn zunächst ein unbegründeter Antrag auf Eheaufhebung gestellt worden ist.

Normenkette:

BGB § 1372 § 1376 ;
Fundstellen
FuR 2001, 523