Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens zu tragen.
3.Der Gegenstandswert wird für das Rechtsbehelfsverfahren auf 285.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Verweigerung einer Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
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