Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 7. Juli 2015 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer II. der Beschlussformel) teilweise (Anrechte bei der weiteren Beteiligten zu 3.) abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der F... Lebensversicherung (Versicherungsnummer 965/147144-T-71) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 7.240,79 € nach Maßgabe der Teilungsordnung LB7527, Stand 3. November 2009, bezogen auf den 30. Juni 2014, übertragen.
Im Wege der externen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstellers bei der F... Lebensversicherung (Versicherungsnummer 965/147139-W-71) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1.118,77 € bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf den 30. Juni 2014, begründet.
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