Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten des Verfahrens der Beschwerde zu tragen und die den Beteiligten zu 2) und 3) im Verfahren der Beschwerde entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Verfahren der Beschwerde wird auf bis 155.000,00 € festgesetzt.
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