Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 04.09.2018 wird der am 31.08.2018 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hanau abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird geboten, an die Antragstellerin Euro 2.000,01 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin 1/3 und der Antragsgegner 2/3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Beschwerdewert: € 2.000,01
Wegen der festgestellten Tatsachen nimmt der Senat Bezug auf die angefochtene Entscheidung sowie die heutige Beweisaufnahme.
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