1. Die Beschwerde des Jugendamtes gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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