Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 18.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mülheim an der Ruhr aufgehoben.
Die Sache wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels an das Amtsgericht - Familiengericht - Mülheim an der Ruhr zur erneuten Entscheidung über den Scheidungsantrag des Antragstellers und über die Kosten des Berufungsverfahrens zurückverwiesen.
I.
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