1. Dem Antragsgegner wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt.
2. Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen bis zum 16.11.2009.
3. Das Jugendamt wird um Erstattung eines Berichts gebeten bis zum 16.11.2009.
I.
Die Beteiligten X. (Antragstellerin) und Y. (Antragsgegner) sind die getrenntlebenden Eltern des am X.X.2002 geborenen Kindes X.
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