Maßgebliches Verfahrensrecht im Erbscheinserteilungsverfahren
OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.11.2009 - Aktenzeichen 8 W 462/09
DRsp Nr. 2009/26082
Maßgebliches Verfahrensrecht im Erbscheinserteilungsverfahren
1. In Nachlasssachen ist bei der Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG RG zu beachten, dass es sich bei dem Erbscheinserteilungsverfahren gem. § 2353BGB um ein ausschließliches Antragsverfahren handelt, das erst durch den Eingang des Antrags beim Nachlassgericht eingeleitet wird.2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Mai 2009 (FamRZ 2009, 1293) auf eine Individualbeschwerde entschieden, dass die in Art. 12 I § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) enthaltene Regelung, nach der die vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder von der gesetzlichen Erbfolge nach ihrem Vater ausgeschlossen sind, gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 i. V. m. Art. 8EMRK verstößt.Die vorrangige Pflicht der deutschen Gerichte zu einer konventionsgemäßen Auslegung von Art. 12 I § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG erfordert entsprechende Auslegungs- und Abwägungsspielräume, die bei der genannten Vorschrift nicht gegeben sein dürften. Zumindest zwingt der vorliegend zu beurteilende abweichende Sachverhalt nicht zu einer solchen Auslegung.Die Rechtsbeschwerde ist wegen der Problematik der "völkerrechtskonformen" Auslegung der Vorschrift zugelassen.«
Tenor:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.