Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
1.
Auf Antrag der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers hat das Amtsgericht gegen die Antragsgegnerin wegen Verstoßes gegen einen Umgangstitel nach §
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