I.
Die am 06.02.1959 geschlossene Ehe der am 20.10.1938 geborenen Antragstellerin und des am 09.08.1933 geborenen Antragsgegners wurde auf den am 10.10.2000 zugestellten Scheidungsantrag durch Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 11.01.2002 geschieden.
In Nr. 2 des Urteils wurde der Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, dass vom Versicherungskonto des Antragsgegners auf das der Antragstellerin monatliche Rentenanwartschaften von 767,98 EURO übertragen wurden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|