Die Parteien streiten über die Frage, ob ein Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angefallen ist.
Der Kläger vollendete im Streitjahr 2004 sein 22. Lebensjahr. Nachdem er im Jahre 2002 sein Reifezeugnis erhalten hatte, begann er noch im selben Jahr mit einem (Erst-)Studium zum Wirtschaftsingenieur an der Fachhochschule Gelsenkirchen Standort Recklinghausen. Dazu mietete der Vater des Klägers für seinen Sohn eine Unterkunft in Marl bei Recklinghausen an. Von dieser Unterkunft suchte der Kläger die Fachhochschule auf, an den Wochenenden fuhr er nach J in das Haus seiner Eltern, wo er - eigenen Bekundungen zufolge - einen eigenen Hausstand unterhielt.
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