1. Am 26. Februar 2001 hat die Kindesmutter als "gesetzliche Vertreterin" des am 10. März 1983 geborenen Antragstellers einen Antrag auf Umstellung einer Kreisjugendamtsurkunde vom 18. August 1997 eingereicht, mit der sich der Antragsgegner für die Zeit vom 01. August 1997 bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Antragstellers zur Zahlung einer Unterhaltsrente von DM 341,-- monatlich verpflichtet hat, wobei anteiliges Kindergeld von DM 110,-- monatlich angerechnet worden ist (Art.
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