Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner, ihrem seit 1988 geschiedenen Ehemann, im Wege der Abänderungsklage erhöhten Unterhalt. Dieser wendet fehlende Leistungsfähigkeit ein, weil er sich seit dem 01.07.1998 mit halber Arbeitszeit in Altersteilzeit befinde. Er ist am 07.02.1942 geboren und von Beruf kirchlicher Jugendwart.
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