I.
Wegen des Parteivorbringens erster Instanz sowie des Inhalts der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Beklagte mit seiner Berufung, mit der er seinen erstinstanzlichen Klageabweisungsantrag weiter verfolgt.
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