OLG Köln - Beschluß vom 15.11.2000
27 WF 203/00
Normen:
BGB §§ 1615l 1610 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 634
NJW-RR 2001, 364
OLGReport-Köln 2001, 165
Vorinstanzen:
AG Schleiden, vom 04.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 75/99

Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter

OLG Köln, Beschluß vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 27 WF 203/00

DRsp Nr. 2001/752

Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter

Bei einem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach den §§ 1615 l, 1610 BGB ist ein Mindestbedarfssatz von 1.300 DM nicht anzuerkennen. Maßgeblich für das Maß des Unterhalts ist die konkrete Lebensstellung der Unterhaltsberechtigten. Diese wird in der Regel durch ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt bestimmt.

Normenkette:

BGB §§ 1615l 1610 ;

Gründe:

Das nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Zu Recht hat das Amtsgericht Prozesskostenhilfe nur in dem unter Ziffer 1) des Beschlusses vom 18.10.2000 näher bezeichneten Rahmen bewilligt.