AG Schleiden, vom 04.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 75/99
Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
OLG Köln, Beschluß vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 27 WF 203/00
DRsp Nr. 2001/752
Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
Bei einem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach den §§ 1615 l, 1610BGB ist ein Mindestbedarfssatz von 1.300 DM nicht anzuerkennen. Maßgeblich für das Maß des Unterhalts ist die konkrete Lebensstellung der Unterhaltsberechtigten. Diese wird in der Regel durch ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt bestimmt.
Das nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Zu Recht hat das Amtsgericht Prozesskostenhilfe nur in dem unter Ziffer 1) des Beschlusses vom 18.10.2000 näher bezeichneten Rahmen bewilligt.
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