Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 30.09.2009 (5 F 197/09) unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde und des weitergehenden Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wie folgt abgeändert:
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und Rechtsanwalt ..., Pforzheim, beigeordnet.
Der Antragsteller hat ab 01.02.2010 monatliche Raten in Höhe von 15,00 EUR auf die Prozesskosten an die Landeskasse zu zahlen.
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