I.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs von S . Die Parteien sind Eheleute. Sie haben im Jahre 1963 geheiratet. Sie leben jedenfalls seit Januar 2006 getrennt voneinander. Ein Ehescheidungsverfahren ist beim Familiengericht S rechtshängig .
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