OLG Koblenz - Beschluss vom 09.11.2000
2 StE 5/00
Normen:
StGB § 129a ;

Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigung - Kurdische Vereinigung

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 2 StE 5/00

DRsp Nr. 2001/6297

Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigung - Kurdische Vereinigung

»(Staatsschutzsache; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; PKK; ERNK; Bewährung; Kurde)«

Normenkette:

StGB § 129a ;

Gründe:

I.

Der Angeklagte wurde im Jahre 1972 das genaue Datum ist ihm unbekannt als erstes von sieben Kindern eines kurdischen Landwirts in der Ortschaft C./E. geboren. Nach Besuch der Grundschule einer Art Zwergschule wechselte er auf die Mittelschule. Im Jahre 1984 siedelte die Familie nach Istanbul um, da sich sein Vater hiervon ein besseres wirtschaftliches Fortkommen erhoffte. Noch im gleichen Jahr verließ der Angeklagte die Mittelschule ohne Abschluss, um sich fortan in Istanbul als Gelegenheitsarbeiter auf Märkten und Baustellen zu betätigen. Währenddessen baute sich sein Vater eine Existenz als selbständiger Gastwirt auf. Ab 1989 arbeitete auch der Angeklagte in dem von seinem Vater betriebenen Restaurant. Durch ihre unternehmerische Tätigkeit haben es die Eltern des Angeklagten unter Mithilfe seiner Geschwister mittlerweile zu beträchtlichem Wohlstand gebracht.