Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 24. November 2008 mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
I. Am 22. Mai 2007 verurteilte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt den Angeklagten wegen mittelbarer Falschbeurkundung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil hob der Senat es mit Beschluss vom 9. Oktober 2007 mit den Feststellungen auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück.
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