OLG Köln - Beschluss vom 27.01.2005
16 Wx 3/05
Normen:
BGB § 1836d Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 309
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 466/04
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 38 XVII Sch 1263

Mittellosigkeit des Betreuten

OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 3/05

DRsp Nr. 2005/5585

Mittellosigkeit des Betreuten

Eine dem Betreuten als Ausgleich für seine in der Zeit des Nationalsozialismus rechtswidrig vorgenommene Zwangssterilisierung gezahlte Härtebeihilfe im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes ist auch dann nicht als Vermögen des Betroffenen in Ansatz zu bringen, wenn der Betroffene diese Leistungen in eine Lebensversicherung zu Gunsten eines nahen Angehörigen einzahlt.

Normenkette:

BGB § 1836d Nr. 1 ;

Gründe: