I. Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um den Ausgleich gemeinsamer Mietverbindlichkeiten in der Zeit von November 2005 bis einschließlich Januar 2006.
Die miteinander verheirateten Parteien sind Mieter der Wohnung ...straße 1 in B.... Ausweislich des von beiden Parteien gemeinsam unterzeichneten Mietvertrages beträgt die Bruttomiete monatlich 1.033,84 EUR. Das im Mai 1995 geschlossene Mietverhältnis ist für unbestimmte Zeit vereinbart, vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vorgesehen, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.
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