Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda dahingehend abgeändert, dass die Entscheidung zur Hauptsache um eine Ziffer 6. wie folgt ergänzt wird:
6. Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung:
Die Antragsbeteiligten werden darauf hingewiesen, dass wegen eines Verstoßes gegen die unter Ziffer I. dieser Entscheidung aufgeführte Umgangsregelung ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verhängt werden kann.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.000 €.
I.
Der Antragsgegner, Vater der eingangs genannten, bei ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, lebenden Kinder, erstrebt die Modifikation seines erstinstanzlich angeordneten Umgangs in Ansehung der Reglungen über Feiertage sowie die Sommer-, Herbst- und Winterferien.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|