I.
Das Familiengericht hat dem Antragsgegner mit Beschluss vom 14.08.2003 für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt, ihm Rechtsanwalt H A W beigeordnet und Ratenzahlungen in Höhe von 30,00 Euro monatlich angeordnet.
Nachdem der Antragsgegner mit den Ratenzahlungen seit April 2004 im Rückstand geraten war, hat der Rechtspfleger - nach entsprechendem Hinweis - mit Beschluss vom 28.10.2004 die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben.
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