OLG Köln - Urteil vom 12.07.1994
4 UF 219/93
Normen:
BGB § 1568 § 1585c § 1408 § 138 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)329c
FamRZ 1995, 997

Mögliche Scheidung einer Ehe auch dann, wenn ein ausländischer Ehegatte im Falle der Scheidung zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sein könnte; Grundsatz der Vertragsfreiheit bei nachehelichem Unterhaltsverzicht ebenso wie Vereinbarungen über das Güterrecht und den Versorgungsausgleich

OLG Köln, Urteil vom 12.07.1994 - Aktenzeichen 4 UF 219/93

DRsp Nr. 1995/6654

Mögliche Scheidung einer Ehe auch dann, wenn ein ausländischer Ehegatte im Falle der Scheidung zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sein könnte; Grundsatz der Vertragsfreiheit bei nachehelichem Unterhaltsverzicht ebenso wie Vereinbarungen über das Güterrecht und den Versorgungsausgleich

1. Der Scheidung einer Ehe steht es gemäß § 1568 BGB nicht entgegen, daß ein ausländischer Ehegatte im Falle der Scheidung zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sein könnte, da nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bereits ein längeres, nicht nur vorübergehendes Getrenntleben und die fehlende Aussicht auf die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis führen kann.