OLG Dresden, vom 22.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 MK 1/19
Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes auf Feststellungen zu den Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen von Verbrauchern auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen; Wirksamkeit der in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst
BGH, Urteil vom 06.10.2021 - Aktenzeichen XI ZR 234/20
DRsp Nr. 2021/17228
Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes auf Feststellungen zu den Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen von Verbrauchern auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen; Wirksamkeit der in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst"
a) Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst", nach der bei objektiver Auslegung eine Änderung des Zinssatzes mit der Änderung eines Aushangs im Kassenraum der Musterbeklagten in Kraft tritt, ist in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist (Bestätigung der Senatsurteile vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149, 153 ff. und vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, BGHZ 185, 166 Rn. 15).
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