Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 14.12.2015 einschließlich des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.12.2015 - Az. 1 F 322/15 - wird aufgehoben.
2.Das weitere Verfahren wird dem Amtsgericht zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und zur abschließenden Entscheidung über den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe übertragen.
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