I. Der - am ... Juni 2004 volljährig gewordene - Antragsteller ist der Sohn des Antragsgegners; er lebt bei der - rechtskräftig vom Antragsgegner geschiedenen - Kindesmutter und besucht derzeit die Berufsfachschule (Fachrichtung Technik); im Zeitraum April bis September 2004 hat er bei einer Aushilfstätigkeit Einnahmen erzielt (Verdienstbescheinigung Bl. 38 GA). Mit der vorliegenden Klage begehrt er ab Februar 2005 die Zahlung von Kindesunterhalt nach Maßgabe der vierten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle sowie eines rückständigen Betrages (Juli bis September 2004) in Höhe von 726,00 EUR zuzüglich Zinsen.
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