1.
Die Sache wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
2.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.11.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 22.10.2009 abgeändert.
Der Antragstellerin wird für die Anträge zu Ziffer. I. bis IV. aus dem Schriftsatz vom 21.10.2009 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
I.
Die Parteien sind seit dem 19.09.2008 miteinander verheiratet und Eltern des am 23.04.2004 geborenen Kindes D. Derzeit erwartet die Antragstellerin von dem Antragsgegner ein weiteres Kind.
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