OLG Celle - Beschluß vom 09.09.1992
3801-17-46/92
Normen:
FGG §§ 65, 65a ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 22O

OLG Celle - Beschluß vom 09.09.1992 (3801-17-46/92) - DRsp Nr. 1996/16623

OLG Celle, Beschluß vom 09.09.1992 - Aktenzeichen 3801-17-46/92

DRsp Nr. 1996/16623

Nach der Vorschrift des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist ein wichtiger Grund für die Abgabe regelmäßig anzunehmen, wenn sich der Aufenthalt des Betreuten geändert hat und die Aufgabe des Betreuers im wesentlichen am neuen Aufenthaltsort des Betreuten zu erfüllen sind. Neben diesem gesetzlich geregelten Beispielsfall kommen aber auch andere wichtige Gründe für eine Abgabe in Betracht. Insoweit kann ohne weiteres an die Grundsätze angeknüpft werden, die zu der Bestimmung des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG entwickelt worden sind.

Normenkette:

FGG §§ 65, 65a ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 22O