1. Die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 08.12.2021, Az. 30 UR
2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert für die Beschwerdeinstanz wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller haben die Nachbeurkundung einer Eheschließung vom 15.12.2018 in Aero, Dänemark beantragt. Sie begehren zugleich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren.
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