Die Parteien besitzen die pakistanische Staatsangehörigkeit. Sie haben am 4. Dezember 1989 in Pakistan geheiratet. Der Antragsteller lebt seit 1979 in Deutschland. Die Antragsgegnerin reiste im Jahre 1992 im Wege des Familiennachzugs ein. Am 9. Januar 1993 wurde die Tochter ... geboren. Seit 2 1/2 Jahren leben die Parteien getrennt.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Antragsteller
- die Scheidung der Ehe,
- die Übertragung der elterlichen Sorge für das ehegemeinschaftlich Kind auf sich,
- die Zuweisung der in seinem Eigentum stehenden ehegemeinschaftlichen Wohnung an ihn zur alleinigen Benutzung und
- die Abweisung des Antrags der Antragsgegnerin auf Zahlung nachehelichen Unterhalts
beantragt.
Die Antragsgegnerin hat beantragt,
- die Ehe zu scheiden,
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