Der Antragsgegnerin kann Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Beschwerde nicht bewilligt werden. Die von ihr beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114. Denn nach der im Prozesskostenhilfeverfahren gebotenen summarischen Prüfung entspricht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner dem Wohl der Kinder am besten, § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|