LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 2207/00
Nachfestsetzung von Zinsen nach Änderung des gesetzlichen Zinssatzes
OLG München, Beschluss vom 19.08.2002 - Aktenzeichen 11 W 1893/02
DRsp Nr. 2004/9149
Nachfestsetzung von Zinsen nach Änderung des gesetzlichen Zinssatzes
»Sind in einem Kostenfestsetzungsbeschluss antragsgemäß Zinsen in der vollen bei seinem Erlass gesetzlich vorgesehenen Höhe rechtskräftig zugesprochen worden, kann der Kostengläubiger wegen einer Änderung des gesetzlichen Zinssatzes nicht mit Erfolg die Nachfestsetzung der Zinsdifferenz beantragen.«