1. Die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 25.1.2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die unbekannten Erben zu tragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 311.000 € festgesetzt.
I.
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