KG - Urteil vom 09.02.1996
17 U 6473/95
Normen:
EGBGB Art. 232 § 1 a ; RAG § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996 Nr. 78
RAnB 1996, 244
ZEV 1997, 154

Nachlaßspaltung - Grundstücke unter staatlicher Verwaltung - Erbausschlagung

KG, Urteil vom 09.02.1996 - Aktenzeichen 17 U 6473/95

DRsp Nr. 1996/29005

Nachlaßspaltung - Grundstücke unter staatlicher Verwaltung - Erbausschlagung

1. Das Erbstatut ist auch für die mit dem Erwerb der Erbschaft zusammenhängenden Fragen maßgebend, insbesondere für Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.2. Bei der Frage, bei welchem Gericht die Erbausschlagung zu erklären ist, handelt es sich um eine Frage der materiellen Wirksamkeit der Erbausschlagung, nicht um eine Frage der Form der Erklärung.3. Bei der Anknüpfung an § 25 Abs. 2 RAG sind den enteigneten Grundstücken solche, die staatlich verwaltet wurden, nicht gleichzustellen.4. Die Bestimmungen des Vermögensgesetzes dienen der vermögensrechtlichen Bewältigung der deutschen Teilung und geben für die Beurteilung der erbrechtlichen Verhältnisse an den im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücken nichts her.

Normenkette:

EGBGB Art. 232 § 1 a ; RAG § 25 Abs. 2 ;

Sachverhalt:

Die Parteien sind Geschwister. Sie streiten um das Erbrecht für drei lastenfreie Grundstücke, die im Beitrittsgebiet liegen und die zum Nachlaß ihrer am 11.3.1989 verstorbenen Mutter, Frau B., zuletzt wohnhaft in Berlin-Neukölln, gehören. Weitere Kinder neben den Parteien existieren nicht.

drei Grundstücke in der ehemaligen DDR Ausschlagung der Erbschaft vor West-Nachlaßgericht