Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - 166 F 1060/08 - geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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