BGH - Beschluß vom 17.04.1996
XII ZB 42/96
Normen:
ZPO § 418, § 519 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1004
NJW 1996, 2038

Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten

BGH, Beschluß vom 17.04.1996 - Aktenzeichen XII ZB 42/96

DRsp Nr. 1997/4987

Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten

Auch wenn der Eingangsstempel des Gerichts gegen den rechtzeitigen Einwurf einer Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten des Gerichts spricht, kann der rechtzeitige Einwurf der Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten durch eidesstattliche Versicherungen des Prozeßbevollmächtigten und seiner Sekretärin nachgewiesen werden.

Normenkette:

ZPO § 418, § 519 ;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde hat Erfolg.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Juni 1995 ist zulässig. Sie ist sowohl fristgerecht eingelegt als auch rechtzeitig innerhalb der bis zum 30. Oktober 1995 verlängerten Begründungsfrist - an diesem Tag - begründet worden.