BGH - Beschluss vom 14.12.2011
XII ZB 233/11
Normen:
FGG-RG Art. 111 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 2 S. 2; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 360
NJW-RR 2012, 515
Vorinstanzen:
AG Velbert, vom 28.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 382/07
OLG Düsseldorf, vom 25.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen II-6 UF 163/10

Nachweis einer anwaltlichen Vollmacht innerhalb der gesetzten Frist als Ausschlussfrist in Bezug auf einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt

BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - Aktenzeichen XII ZB 233/11

DRsp Nr. 2012/752

Nachweis einer anwaltlichen Vollmacht innerhalb der gesetzten Frist als Ausschlussfrist in Bezug auf einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt

Eine vom Gericht nach § 80 ZPO bestimmte Frist zur Einreichung einer wirksamen Prozessvollmacht ist keine Ausschlussfrist. Wird die Vollmacht nicht fristgerecht eingereicht, kann sie noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder bis zu dem in § 128 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Zeitpunkt beigebracht werden.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des 6. Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zur Verhandlung und erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 23.760 € (12 x 1.980 €)

Normenkette:

FGG-RG Art. 111 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 2 S. 2; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

I.