Nachweis sexuellen Missbrauchs von Kindern - Umgangsrecht des verdächtigen Vaters
OLG Bamberg, Beschluß vom 14.03.1995 - Aktenzeichen 7 WF 122/94
DRsp Nr. 1995/7647
Nachweis sexuellen Missbrauchs von Kindern - Umgangsrecht des verdächtigen Vaters
»1. Es widerspricht dem Wohl eines fünfjährigen Mädchens, es aufgrund eines nur vagen Verdachts sexuellen Mißbrauchs über ein Jahr lang mit regelmäßigen Sitzungen zu immer derberen sexuellen Phantasien und Spielen mit Hilfe von Puppen anzuleiten, die originalgetreue Nachbildungen männlicher und weiblicher Geschlechtsorgane tragen.2. Durch solche Sitzungen schließlich gewonnene Angaben des Kindes über vom Puppenvater an der Puppentochter begangene teilweise perverse sexuelle Handlungen stellen kein Beweismittel für entsprechende Verhalten des wirklichen Vaters des Kindes dar.«3. Der Verdacht sexuellen Mißbrauchs von (hier sieben und elf Jahren alten) Kindern durch den Vater kann nur durch unvoreingenommene nicht suggestiv arbeitende Untersuchungen von insbesondere psychologischen Sachverständigen nachgewiesen werden, nicht auf Grund teilweise dubioser Untersuchungsmethoden von Vereinen gegen den Mißbrauch von Mädchen und Frauen.
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