FG Saarland - Urteil vom 30.06.2005
1 K 40/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 1 § 12 Nr. 1 ; AO (1977) § 162 § 90 ;

Nachweis von Lohnzahlungen an den Ehegatten; Schätzungsbefugnis bei Einlagen ohne Herkunftsnachweis; Einkommensteuer; Umsatzsteuer; Gewerbesteuermessbescheid 1990, 1992; Verlustfeststellung 1990

FG Saarland, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen 1 K 40/01

DRsp Nr. 2005/11341

Nachweis von Lohnzahlungen an den Ehegatten; Schätzungsbefugnis bei Einlagen ohne Herkunftsnachweis; Einkommensteuer; Umsatzsteuer; Gewerbesteuermessbescheid 1990, 1992; Verlustfeststellung 1990

1. Gehaltszahlungen an den Ehegatten aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können nur bei einem Nachweis der tatsächlichen Zahlung als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2. Anders als bei Einzahlungen auf ein privates Konto besteht bei Einzahlungen auf ein betriebliches Konto eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachaufklärung hinsichtlich der Herkunft der verbuchten Guthaben. Lässt sich die Herkunft von Einlagen ins Betriebsvermögen nicht aufklären, so kann angenommen werden, dass mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen, als erklärt sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, Abs. 1 § 12 Nr. 1 ; AO (1977) § 162 § 90 ;

Tatbestand:

Der Kläger erzielt als Immobilienmakler Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er durch eine Bilanz ermittelt (§ 4 Abs. 1 EStG). Seine Ehefrau war in seinem Betrieb als kaufmännische Angestellte beschäftigt.

1996 wurde beim Kläger eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer hat folgendes beanstandet:

* Buchführungsmängel, welche bereits 1987 bei der vorhergehenden Betriebsprüfung für 1982 bis 1984 festgestellt worden seien, hätten fortbestanden, und zwar (Bl. 7, 63 BpA):