Die weitere Beschwerde, mit welcher der Antragsteller zu 1) weiterhin die Rückberichtigung des aufgrund eines Berichtigungsbeschlusses des Amtsgerichts Gießen vom 16. Oktober 1958 (2 III 53/1957) angebrachten Randvermerkes in dem bei dem Standesamt Gießen geführten Heiratsbuch Nr. .../1950 betreffend die Eheschließung seiner Eltern, der Beteiligten zu 2) und 3) begehrt, wonach der Vater des Antragstellers nicht mehr befugt ist, die Adelsbezeichnung "Freiherr von" zu führen, ist gemäß §§
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