I.
Der Kläger begehrt die Änderung seines Familiennamens, um ihn an den Familiennamen seines (angeblichen) Vorfahren Julius Emmanuel von Hohenhausen anzugleichen; dieser soll nichtehelicher Vater eines Urgroßvaters des Klägers sein.
Der Kläger hat seinen Familiennamen bereits einmal ändern lassen. 1984 hatte er sich auf Beeinträchtigungen durch die bisherige Namensführung berufen und als neuen Namen zunächst "Hänsel von Hohenhausen" beantragt. 1987 stellte er diesen Antrag um. Daraufhin wurde sein Name antragsgemäß von "Hänsel" in "Hänsel-Hohenhausen" geändert.
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