Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Standesamtsaufsicht hat den Beteiligten zu 1) und 2) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Beschwerdewert: 3.000,-- EUR.
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