OLG Köln - Beschluß vom 06.09.2002
16 Wx 137/02
Normen:
GG Art. 116 ; PStG §§ 12 15e ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1014

Namenswahl durch eingebürgerten Ehegatten einer Spätaussiedlerin

OLG Köln, Beschluß vom 06.09.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 137/02

DRsp Nr. 2003/3886

Namenswahl durch eingebürgerten Ehegatten einer Spätaussiedlerin

Der ursprünglich russische Ehegatte einer statusdeutschen Spätaussiedlerin, der bei der Aufnahme in das Bundesgebiet wegen der kurzen Dauer der Ehe die Voraussetzungen für den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher i. S. des Art. 116 Abs. 1 GG nicht erfüllte, kann nach seiner Einbürgerung seinen russischen Vatersnamen ablegen und die deutschsprachige Form seines Vornamens annehmen.

Normenkette:

GG Art. 116 ; PStG §§ 12 15e ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Reinemund

Fundstellen
FamRZ 2003, 1014