Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 20. Juli 2017 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 3 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Rechtsbeschwerde führende Ordensgemeinschaft (Beteiligte zu 3), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, begehrt die Beteiligung an einem Betreuungsverfahren, das eine ihrer Ordensschwestern betrifft.
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