Als zuständiges Gericht wird das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestimmt.
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Die Antragstellerin beantragte beim Amtsgericht Wiesbaden, das Standesamt Wiesbaden anzuweisen, ihre Geburtsurkunde auf den Namen Esther Anna G. auszustellen und dies an das die Heiratsurkunde ausstellende Standesamt Frankfurt am Main weiterzugeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Antragstellerin sei bei ihrer Adoption als Volljährige nicht bekannt gewesen, dass sie gemäß § 1757 BGB den Familiennamen (Ehenamen) der Annehmenden, also ihrer Mutter erhalte.
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