BSG - Urteil vom 13.08.1996
10 RKg 2/96
Normen:
BKGG § 1 Abs. 3 ; AuslG (1990) § 15 § 27 § 30 § 35 ; GG Art. 20 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-5870 § 1 Nr. 11

Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

BSG, Urteil vom 13.08.1996 - Aktenzeichen 10 RKg 2/96

DRsp Nr. 1997/2207

Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

1. Wurde infolge der Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG durch das 1. SKWPG laufendes Kindergeld und Kindergeldzuschlag zum 31.12.1993 bei ausländischen Familien ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung entzogen, so wird dadurch jedenfalls dann nicht der im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Vertrauensschutz verletzt, wenn das entstandene Defizit des Familieneinkommens nahezu vollständig durch die ab 1.1.1994 erstmals einsetzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG ausgeglichen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 1 Abs. 3 ; AuslG (1990) § 15 § 27 § 30 § 35 ; GG Art. 20 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung des Kindergeldes mit Ablauf des Monats Dezember 1993 und macht die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl l 2353) geltend.