BVerwG - Urteil vom 03.05.1988
7 C 92.86
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 1 Art. 7 Abs. 1 ; VwGO § 43 Abs. 1 § 113 Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
NWVBl 1988, 366
NVwZ-RR 1990, 18
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, vom 29.02.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2467/77
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 27.09.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 923/80

Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag

BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - Aktenzeichen 7 C 92.86

DRsp Nr. 2005/17206

Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag

»1. Zur Frage, ob ein Interesse eines Schulkindes und seiner Eltern an der Feststellung, die Verwendung eines Schulbuchs sei rechtswidrig gewesen, auch dann noch besteht, wenn das Kind die Klasse bereits verlassen hat, in der das Buch verwendet wird. 2. Zur Frage, ob das Gebot staatlicher Neutralität und Toleranz in der Erziehung durch die Benutzung der Fibel "...damit ich besser lesen kann" für Schüler der Eingangsklasse einer Grundschule verletzt wird.«

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 1 Art. 7 Abs. 1 ; VwGO § 43 Abs. 1 § 113 Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand: