FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.08.2002
2 K 2660/99
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1369

Nichtanerkennung eines Ehegattendienstverhältnisses trotz arbeitsgerichtlicher Bestätigung des Arbeitsvertrages

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2002 - Aktenzeichen 2 K 2660/99

DRsp Nr. 2003/8268

Nichtanerkennung eines Ehegattendienstverhältnisses trotz arbeitsgerichtlicher Bestätigung des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsverhältnis zwischen getrennt lebenden Ehegatten, bei dem die Ehefrau unter Fortzahlung der Bezüge aus innerbetrieblichen Gründen von der Arbeit freigestellt wurde, kann auch dann nicht fremdüblich sein, wenn das Arbeitsverhältnis arbeitsgerichtlich ausdrücklich bestätigt wurde.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten steuerrechtlich anzuerkennen ist.

Der Kläger erzielt mit einem Unternehmen für Werkzeugbau Einkünfte aus Gewerbebetrieb und zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Seine Ehefrau, die Beigeladene, die seit Ende 1990 dauernd getrennt vom Kläger lebt, war seit 1969 nichtselbständig beim Kläger als Angestellte beschäftigt.