Streitig ist, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten steuerrechtlich anzuerkennen ist.
Der Kläger erzielt mit einem Unternehmen für Werkzeugbau Einkünfte aus Gewerbebetrieb und zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Seine Ehefrau, die Beigeladene, die seit Ende 1990 dauernd getrennt vom Kläger lebt, war seit 1969 nichtselbständig beim Kläger als Angestellte beschäftigt.
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